Anerkennung Kultusministerkonferenz
Die Kultusministerkonferenz in Deutschland hat die Deutsche Schule Sharjah als "deutsche Auslandsschule, die zu Abschlüssen im Sekundarbereich I und II führt", anerkannt.

Alle Zeugnisse der privaten Deutschen Schule Sharjah sind künftig den Zeugnissen von staatlichen Schulen in Deutschland gleichgestellt und offiziell anerkannt.
- Einheitliche Regelungen zu Zahl und Umfang der Klassenarbeiten in der Grundschule und in der Sekundarstufe I
- Einheitliche Regelungen zur Leistungsmessung und Leistungsbewertung
- Festlegung einer verbindlichen Stundentafel für die Grundschule und für die Sekundarstufe I
- Intensivierung des Englischunterrichts
- Versetzungsordnung für die Sekundarstufe I; Genehmigung durch die KMK
- Erarbeitung schuleigener Lehrpläne für die Sekundarstufe I auf der Basis der Lehrpläne des Gymnasiums des Landes Thüringen; Genehmigung durch die KMK
- Umstellung auf ein zwölfjähriges Schulsystem
- Erarbeitung eines Integrationskonzepts für Schülerinnen und Schüler, die ihren Bildungsgang an der Deutschen Schule Sharjah fortsetzen
- Gründung eines Elternbeirats und einer Schülervertretung
- Erarbeitung eines Leitbilds und eines Schulprogramms
- Genehmigung zur eigenständigen Vergabe der Schulabschlüsse nach Klasse 10
- Anerkennung durch die Kultusministerkonferenz als "Deutsche Auslandsschule, die zu Abschlüssen im Sekundarbeireich I und II führt"

Nach der Bund-Länder-Inspektion im Mai 2010 wurde der Schule das Gütesiegel "Exzellente Deutsche Auslandsschule" vergeben. Die zweite BLI fand im Oktober 2016 statt. Auch hier wurde der Schule erneut das Gütesiegel verliehen.
Personelle Förderung
Die Deutsche Schule Sharjah (DSS) ist eine durch die Bundesrepublik Deutschland (Zentralstelle für das Auslandsschulwesen in Köln) personell und finanziell geförderte Privatschule. Träger ist der Schulverein "Deutsche Schule Sharjah", dem die Eltern unserer Schülerinnen und Schüler und unserer Kindergartenkinder angehören.
Personelle Förderung heißt:
Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) in Köln entsendet und finanziert Lehrkräfte nach einem besonderen Auswahlverfahren. Vier bis fünf solcher entsandter Lehrer (Auslandsdienstlehrkräfte - ADLK) oder Bundesprogrammlehrkräfte (BPLK) sind nötig, damit die Schule in einem zentralen Abschlussverfahren Schulabschlüsse vergeben kann.
Zurzeit haben wir vier entsandte Lehrkräfte.